URKUNDE 1193 (21. September 771 — Reg. 678) Schenkung des Wodelger unter König Karl und Abt Gundeland Ich, Wodelger und meine Gattin Willegart, wollen im Namen Gottes ein gutes Werk verrichten. Wir entbieten eine milde Gabe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht. Sie sei auch gereicht jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Wir wünschen unserer Schenkung ewigen Bestand und versichern, daß sie aus vollkommen freiem Willen gemacht wurde. Wir übergeben in pago wormat(^ew» =r= im Wormsgau), in der Gemarkung Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey) alles, was wir bisher dort besessen haben, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weinberge, Wälder und Wasservorkommen. In ähnlicher Weise schenken wir in der Gemarkung Gornmirsheim (Gornmersheim; abgegangene Ortschaft bei Gau-Odernheim nö. Alzey) eine Hofreite, 33 Joch Ackerland, eine Wiese, von der fünf Fuder Heu eingebracht werden können, und einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tag an schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er sie auf ewig besitze. Von diesem Tag an sollt ihr das Recht haben, sie innezuhaben, zu besitzen, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt, in allen Belangen sollt ihr freie und vollkommen unabhängige Verfügungsgewalt haben. Gegenwärtige Schenkung soll jederzeit fest und unabänderlich ihre Gültigkeit bewahren. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 21. September im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl.
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