Urkunde 1188 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1188 (31. Juli 773 — Reg. 941) Schenkung des Hatto im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland Ich, Hatto, übereigne im Namen Gottes und zum Heile meiner Seele ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht. Meine Gabe sei auch jenen Gottesknechten dargebracht, welche ebendort unter ihrem Abt, dem verehrungswürdigen Gundeland, dienen. Es ist mein Wille, daß meine Zuwendung ewigen Bestand habe; und ich bestätige, daß sie auf vollkommener Freiwilligkeit beruht. Ich schenke in pago wormat^ewH := im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Heimradesheim (Heimersheim nw. Alzey/Selz nw. Worms) einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich ihn in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute an und künftig soll er jederzeit jener Stätte erhöhte Erträge abwerfen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 31. Juli im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl.


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