Urkunde 1185 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1185 (um 800 — Reg. 2824) Schenkung von Betto und Reginfrid im gleichen Weiler Wir, Betto und Reginfrid, wollen im Namen Gottes unseres Seelenheiles gedenken. Wir machen daher eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, und damit auch an jene heiligmäßige Vereinigung der Mönche, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihren Dienst versieht. Unsere Gabe soll nach unserem Willen von ewiger Dauer sein, und wir erklären, daß sie vollkommen freiwillig dargebracht wird. Wir schenken in pago wormat(ien« == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey) fünf Joch Ackerland und zwei Stücke Rebenpflanzung. Unter dem heutigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie auf immerdar besitzen. Von diesem Tage an und späterhin sollen sie jener Stätte als Einkommensmehrung dienen. Vorliegende Schenkung möge jederzeit gefestigt und unabänderlich gültig bleiben. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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