Urkunde 1184 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1184 (13. März 774 — Reg. 998) Schenkung von Bertrad und Ratmud in der Frettenheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland in Christi Namen, am 13. März im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl, machen wir, Bertrath und mein Sohn Ratmud, eine fromme Stiftung. Wir übertragen sie an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, gelegen in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, und damit an jene Gottesknechte, welche ebendort unter ihrem Abt, dem ehrwürdigen Gundeland, ihrem Dienst obliegen. Wir wollen, daß unsere Schenkung ewig erhalten bleibe, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Wir schenken in pago wormat^ewi == im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey/Selz) zwölf Joch Ackerland, ferner in der Gemarkung Azzulenheim (Asselheim n. Grünstadt/W.) einen Weinberg. Unter dem heutigen Tage schenken, übergeben und übertragen wir diese Güter im Namen Gottes auf ewig zu eigen, Von diesem Tag an und künftig mögen sie jederzeit eine wirtschaftliche Bereicherung jener Stätte bedeuten. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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