URKUNDE 1183 (4. Juli 779 — Reg. 1533) Schenkung des Rotbald im gleichen Weiler unter König Karl In Christi Namen, am 4. Juli im II. Regierungsjahr (779) des Königs Karl. Ich, Rot-balt, entbiete zum Heile meiner Seele dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster, in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, eine milde Gabe. Ich wünsche, 146 daß sie für alle Ewigkeit in Kraft bleibe, und ich bestätige, daß sie auf vollkommen freiem Willen beruht. Ich schenke in pago worma.t(iensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Frittenheim (Frettenheim ö. Alzey/Selz nw. Worms) fünf Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich sie in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. In Gottes Namen möge er sie auf ewig besitzen. Von heute an und künftig sollen sie Jederzeit das Einkommen jener heiligen Stätte erhöhen. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
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