Urkunde 1182 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1182 (27. Juli 767 — Reg. 197) Schenkung des Haiger in der Gemarkung Frettenheim unter König Pipin In Christi Namen, am 27. Juli im 15. Regierungsjahr (767) des Königs Pippin spende ich. Haiger, zu meinem Seelenheil ein Almosen. Es sei gereicht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, beziehungsweise jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dienen. Meine Spende soll für ewige Zeiten hingegeben sein, und ich erkläre, daß sie durchaus freiwillig gewährt wurde. Ich schenke eine mir gehörige Wiese in pago wormat-(iensi = im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung Frittenheim (Frettenheim ö. AlzeylSelz fiw. Worms/R.). Ich schenke, übergebe und übertrage sie unter dem gegenwärtigen Tag im Namen Gottes als ewiges Besitztum. Von heute an und für alle Zukunft möge sie den wirtschaftlichen Wohlstand jener Stätte verbessern. Vorliegende Schenkung soll jederzeit in unverbrüchlicher Dauerhaftigkeit bestehen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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