URKUNDE 1181 (30. März 769 — Reg. 387) Schenkung der Gislild in der Gemarkung Eppstein unter König Karl und Abt Gundeland Ich, Gislild, mache im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Naza-rius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, und damit auch an jene heilige Bruderschaft der Mönche, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die Schenkung soll, wie ich wünsche, von ewiger Dauer sein, und ich bestätige, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago •worma.t(iensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Appinstein (Eppstein sw. Frankenthal s. Worms) den dritten Teil von einem Morgen Land. Von heute an schenke, übergebe und übertrage ich diesen Drittelmorgen in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er ihn im Namen Gottes auf ewig besitze. Von diesem Tag an und in späterer Zeit soll er jener Stätte jederzeit als Vermögensmehrung dienen. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in mona-sterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 30. März im l. Regierungsjahr (769) des Königs Karl.
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