Urkunde 1179 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1179 (25. April 777? — Reg. 1514) Schenkung des Hermenfnd im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 25. April im 14. Regierungsjahr (= 782; vielleicht richtig: 9. Rf. =-r 777,) des Königs Karl. Ich, Hermenfrid, besorgt um das Heil meiner Seele, übereigne ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene Knechte Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundsland dienen. Es ist mein Wille, daß diese Vergabung von ewiger Dauer sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig dargeboten wurde. Ich schenke in pago worma.t(iensi •=-- im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung Erpholfesheim (Erpolzheim nö. Bad Därkheim/W.) einen Weinberg. Ich schenke, übergebe und übertrage ihn in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er ihn im Namen Gottes auf ewig besitze. Vom heutigen Tag an und für alle Zukunft möget ihr das Recht haben, ihn zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Verfügungsberechtigung haben. Gegenwärtige Schenkung möge jederzeit, bekräftigt durch Handschlag und Brief, fest und beständig bestehen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Hermenfrid, der diese Vergabung gemacht und deren schriftliche Festlegung erbeten hat.


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