Urkunde 1176 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1176 (24. Juni 795 — Reg. 2517) Schenkung von Bucco und Ratbert im gleichen Weilel unter König Karl und Abt Ridibod In Christi Namen, am 24. Juni im 27. Regierungsjahr (795) des Königs Karl nehmen wir, Bucco und Ratbrecht, auf göttlichen Antrieb eine Schenkung vor. Sie sei zugeteilt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise jener frommen Mönchsgemeinde, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo dient. Unsere Gabe soll nach unserem Willen ewigen Bestand haben, und wir erklären ausdrücklich, daß sie durchaus freiwillig gereicht wird. Wir schenken in pago wotma.t(icnsi -^ im Wormsgau), nämlich in Niwora (Niefernheim w. Worms) eine Hube, damit sie von heute an und künftig jener Stätte zu Nutz und Frommen gereiche. Diese gegenwärtige Schenkung soll jederzeit, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, unangefochten und unwandelbar in Kraft bleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de