Urkunde 1174 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1174 (15. März 772 — Reg. 736) Schenkung des Ruding in der Gemarkung Ottersheim unter König Karl und Abt Gundeland Wir, Rudinc und Biligart, spenden im Namen Gottes ein Almosen. Wir übergeben es dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise jener geheiligten Versammlung von Mönchen, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Zuwendung für immer hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie auf durchaus freiem Willen unsererseits beruht. Wir schenken in pago •wofTna.t(iensi =-. im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Otersheim (Ottersheim nw. Grünstadt) einen Weinberg. Wir schenken, übergeben und übertragen ihn vom gegenwärtigen Tag an im Namen Gottes als ewiges Eigentum. Von heute an möget ihr das Recht haben, denselben zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und unumschränkteste Verfügungsgewalt haben. Vorliegende Schenkung soll jederzeit gefestigt und beständig verbleiben. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 15. März im 4. Regierungsjahr (772) des Königs Karl. Handzeichen von Ruding und Biligard, welche diese Schenkung gemacht und verlangt haben, daß sie schriftlich festgelegt werde.


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