Urkunde 1173 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1173 (28. Juli 774 — Reg. 1059) Schenkung von Haidrich und Herrad in der Gemarkung Ottersheim unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 28. Juli im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl beabsichtigen wir, Haidrich und Herrath, bewogen durch göttliche Eingebung, eine fromme Stiftung zu errichten. Sie diene dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster in pago renensi (im Oberrheingau) liegt, sowie jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihrem Dienst obliegen. Es ist unser Wille, daß unsere Zuwendung für ewige Zeiten hingegeben sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Wir schenken in pago wormat(^e«» == im Wormsgau), in der Gemarkung Otersheim (Ottersheim nw. Griinstadt) sechs Joch Ackerland. Wir schenken, übergeben und übertragen sie als ewiges Eigentum in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Von diesem Tag an und für alle Zukunft sollen sie jener Stätte jederzeit erhöhten Nutzen bringen. Vertragsfertigung. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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