URKUNDE 1172 (28. März 782 — Reg. 1741) Schenkung des Fridiulf in der Gemarkung Ottersheim unter König Karl und Abt Helmerich Ich, Fridiulf, will im Namen Gottes zu meinem Seelenheil ein gutes Werk vollbringen. Ich entrichte eine milde Gabe an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) gelegen ist. Diese Gabe sei auch überreicht jener nach Heiligkeit strebenden Mönchsschar, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Helmerich ihrem Dienst nachkommt. Ich will, daß meine Zuwendung für alle Zelten wirksam bleibe und erkläre, daß sie auf vollkommen freiem Willen beruht. Ich schenke in pago wotma.t(iensi ^= im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Autersheim (Ottersheim nw. Grünstadt) eine mir gehörige Hofreite. Ich schenke, übergebe und übertrage sie als immerwährendes Eigengut in das gesetzliche Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Von diesem Tag an sollt ihr das Recht haben, dieselbe zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr freie und uneingeschränkte Vollmacht haben. Diese gegenwärtige Schenkung soll jederzeit dauerhaft und beständig verbleiben. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 28. März im 14. Regierungsjahr (782) des Königs Karl.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de