Urkunde 1169 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1169 (8. Juli 775 — Reg. 1204) Schenkung des Rotbald im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 8. Juli im 7. Regierungsjahr (775) des Königs Karl. Ich, Rotbald, wende dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, eine Gabe zu. Sie sei auch jener geweihten Mönchsgemeinschaft gereicht, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland ihren Dienst versieht. Ich will, daß meine Schenkung für alle Ewigkeit gemacht sei, und ich bekräftige, daß dabei mein vollkommen freier Wille entscheidend war. Ich schenke in pago wormat-(iensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Biscofesheim (siehe Urk. Nr. 1167!), alles) was ich bisher dort besessen habe, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Weingüter und Wasserrechte. Ich schenke, übergebe und übertrage dies alles von heute an in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Von diesem Tag an möge alles jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Aufsehern jederzeit als Vermögensmehrung dienen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Rotbald, welcher diese Schenkung gemacht und veranlaßt hat, daß sie urkundenmäßig festgelegt werde.


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