Urkunde 1164 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1164 (26. Juni 773 — Reg. 911) Schenkung des Rathar unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. Juni im 5. Regierungsjahr (773,) des Königs Karl. Wir, Rathar und Bernhar, machen in Gottes Namen eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster ruht. Unsere Schenkung sei in gleicher Weise ausgerichtet an jene Knechte Gottes, welche ebendort ihrem Dienst obliegen und denen der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unserer Gabe ewiger Bestand beschieden sei, und wir erklären, daß sie vollkommen freiwillig dargeboten wurde. Wir schenken in pago •wolma.t(iensi = im Wormsgau), in Rossunger marca (in der Gemarkung Russinnen nw. Grünstadt) 20 Morgen Land und einen Morgen Weinberg. Wir schenken, übergeben und übertragen diese Güter von heute an auf ewig zu eigen. Das Abkommen ist damit rcchtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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