Urkunde 1162 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1162 (23. September 776 — Reg. 1303) Schenkung des Aipwin im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 23. September im 8. Regierungsjahr (776) des Königs Karl. Ich, Aipwin, reiche dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), im Lorscher Kloster ruht, eine Gabe, die ebenso auch jener frommen Versammlung der Mönche gewährt sei, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Schenkung ewig bestehen bleibe, und ich erkläre, daß sie durchaus freiwillig geboten ist. Ich schenke in pago wormat(^c»« == im Wormsgau), in Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt) drei Joch Ackerland, die ewiges Eigentum bleiben mögen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeil: wie oben. Handzeichen des Aipwin, der diese Schenkung gemacht und deren schriftliche Festlegung erbeten hat.


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