Urkunde 1161 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1161 (3. August 774 — Reg. 1067) Schenkung des Aipwin im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 3. August im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl. Ich, Aipwin, errichte eine Stiftung zu meinem und meines Bruders Seelenheil. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrhemgau) bestehenden Lorscher Kloster ruht, dessen Leiter der verehrungswürdige Abt Gundeland ist. Ich will, daß meine Vergabung für alle Zeiten in Kraft bleibe, und ich bestätige, daß sie aus vollkommen freiem Antrieb erfolgt. Ich schenke in pago 'wolma.t(iettsi = im Wormsgau), und zwar in Rossunger marca (in der Gemarkung Rüssingen nw. Grünstadt) l Vi Morgen Land. Bekräftigt durch Handschlag und Brief schenke, übergebe und übertrage ich dieses Gut vom gegenwärtigen Tag an als ewiges Eigentum. Geschehen in nionasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Aipwin, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.


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