Urkunde 1158 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1158 (um 775 — Reg. 1208) Schenkung des Raccher im nämlichen Weiler unter Abt Gundeland Ich, Raccher, entrichte im Namen Gottes eine fromme Spende an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene geweihte Mönchsvereinigung, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Meine Gabe soll nach meinem Willen für alle Zeiten bestimmt sein, und ich bestätige, daß sie auf meinem durchaus freien Willen beruht. Ich schenke in pago 'wotma.t(iensi •==. im Wormsgan), und zwar in der Gemarkung Wihsa (Weisenheim am Sand w. Frankenthal s. Worms) eine Hofreite. Ich schenke, übergebe und übertrage sie in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute an und für alle Zukunft möge sie jener Stätte jederzeit vermehrten Vorteil bringen. Gegenwärtige Schenkung soll, gestützt auf diese vertragliche Obereinkunft, immerdar gefestigt und beständig verbleiben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de