Urkunde 1153 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1153 (22. April 777? — Reg. 1513) Schenkung des Theodo im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 22. April im 14. Regierungsjahr (882 — vielleicht richtig: 9. RJ. = 777) des Königs Karl möchten wir, Theodo und meine Gemahlin Authilt eine Schenkung vornehmen. Wir wenden sie dem heiligen Märtyrer Nazarius zu, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster ruht. In gleicher Weise sei sie ausgerichtet an jene fromme Mönchsversammlung, welcher der ehrwürdige Gundeland (765—778) als Abt vorsieht. Unsere Spende soll nach unserem Willen von ewiger Dauer sein, und wir bestätigen, daß sie aus durchaus freiem Willen erfolgt. Wir geben in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), in Blatmarsheimer marca (in der Gemarkung Frankenthal-Flomersheim s. Worms) 15 Joch Ackerland und eine Wiese. Wir schenken, übergeben und übertragen diese Güter mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tag als immerwährendes Eigentum. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Theodo und Authild.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de