URKUNDE 1151 (7. Mai 790 — Reg:. 2179) Schenkung der Hirminswint in Babenheim Wir, Hirminswint und Lantsuint, spenden im Namen Gottes ein Almosen. Es sei ausgerichtet an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster in pago renensi (im Oberrheingau) ruht, beziehungsweise an jene nach Heiligkeit strebende mönchische Gemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihrem Dienst obliegt. Es ist unser Wunsch, daß unsere Gabe für ewige Zeiten dargebracht sei, und wir erklären, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Wir schenken in pago 'worma.t(iensi -=;. im Wormsgau), in den Gemarkungen Buxlare (Boßweiler Hof nw. Grünstadt), Baabenheim (Babenheim, Wüstung w. Grünstadt), in Eberulfesheimer marca (in der Gemarkung Ebertsheim w. Grünstadt) und in Gozinhesheim (Gössenheim, aufgegangen in Kindenheim n. Grünstadt) alles, was wir dort bisher besaßen, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten und Wasserrechte. Wir schenken, übergeben und übertragen alles in ungeschmälertem Zustand in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Na-zarius, damit er es auf ewig besitze. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 7. Mai im 22. RegierungSJ'ahr (790) des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Handzeichen von Hirminswint und Lantswint.
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