URKUNDE 1148 (14. März 804 — Reg. 2797) Schenkung des Adelhelm in demselben Weiler unter König Karl und Abt Ricfabod Wir, Adelhelm und Altman, wollen im Namen Gottes etwas für das Seelenheil des Erlewin tun. Wir wenden daher dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorstellt. Wir schenken das, was er (Erlewin) selbst uns in pago -woimudensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Ensiltheim (Einselthum n. Grünstadt/W. ö. Kirchheim-Bolanden) übergeben hat, und zwar alles, was er dort besessen hat, nämlich fünf Hüben mit allem Zubehör, ausgenommen die Leibeigenen. Alles andere, seien es nun Hofreiten, Felder, Wege, Wälder, Wasserrechte, Wohnhäuser oder Wirtschaftsbauten, alles und in allen seinen Teilen in unveränderter Gesamtheit, geben wir hin. Wir schenken, übergeben und übertragen alles vom heutigen Tag an in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 14. März im 36. Regierungsjahr (804) des Königs Karl. Handzeichen von Adelhelm und Altman, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
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