Urkunde 1146 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1146 (19. Mai 790 — Reg. 2182) Schenkung von Dagabert und Willibert im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Richbod In Christi Namen, am 19. Mai im 22. Regierungsjahr (790) des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Ich, Dagabrecht, übereigne zum Seelenheile meines Vaters Willebert ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im 131 Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster ruht, beziehungsweise an jene in Heiligkeit lebende Ordensgemeinde der Mönche, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Rich-bodo ihren Dienst verrichtet. Ich übergebe in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), in Lammundesheim (Lambsheim w. Frankenthal s. Worms/R.) drei Morgen Land. In Gottes Namen sollen sie ewiges Eigentum in der Weise bleiben, daß sie von heute an Jederzeit eine wirtschaftliche Aufbesserung bedeuten. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Dagabert und Willebert, auf deren Veranlassung diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde.


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