Urkunde 1145 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1145 (1. November 768 — Reg. 366) Schenkung des Gerolf in der Lambsheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am l. November im l. Regierungsjahr (768) des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Wir, Gerolf und meine Ehefrau Lütsuint, errichten zu unserem Seelenhell eine wohltätige Stiftung zu Ehren des heiligen Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht. Sie sei auch übereignet an jene Gottesknechte, denen der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Wir bestimmen, daß unsere Vergabung von ewiger Dauer sein soll und bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig durchgeführt wurde. Wir schenken in pago wor-ma.t(iensi = im Wormsgau), nämlich in der Gemarkung Lammundisheim (Lambsheim w. Frankenthal, s. Worms/R.) sechs Joch Ackerland. Von heute an sollen sie jener Stätte jederzeit zu Nutz und Frommen gereichen. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.


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