Urkunde 1137 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1137 (10. Juli 766 — R.eg. 71) Verkauf des Berno in demselben Weiler unter König Pipin und Abt Gundeland In Christi Namen, unter Abt Gundeland. Idi, Berno, habe euch eine halbe Hofreite und zehn Joch Ackerland in pago worma.t(iensi •= im Wormsgau) in der Gemarkung Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) verkauft. Als Gegenwert erhielt ich von euch, wie es eudi gefiel, l ^ Pfund Silber. Damit möget ihr nun von heute an das Recht haben, die Güter zu behalten, zu verschenken, zu verkaufen, zu vertauschen oder damit nach euerem Gutdünken zu verfahren. In allen Belangen sollt ihr unbeschränkte Vollmacht haben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 10. Tage des Mo-nast Juli im 14. Regierungsjahr (766) des Königs Pippin. Handzeichen des Berno, auf dessen Ersuchen hin diese Verkaufsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. 128


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