Urkunde 1135 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1135 (12. Juni 772 — Reg. 772) Schenkung des Herlebald unter König Karl und Abt Gundeland Ich, Herlebald, will im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil ein gutes Werk vollbringen. Idi schenke zwei Joch Ackerland in der Gemarkung Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) in pago •wotma.t(iensi = im Wormsgau) dem heiligen Märtyrer Nazarius. Sein Leib ruht in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Die Schenkung ist auch für jene Knechte Gottes bestimmt, denen der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Von diesem Tag an diene sie jener Stätte jederzeit als Vermögens-zuwaclis. Vertragsfertigung. Geschehen im Lorscher Kloster am 12. Juni im 4. Regierungsjahr (771) des Königs Karl. Handzeichen des Herlebald, welcher nachgesucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.


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