Urkunde 1129 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1129 (24. Juli 773 — Reg. 932) Schenkung des Herenolf im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 24. Juli im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl. Ich, Herenolf, richte eine wohltätige Stiftung aus. Sie sei übertragen an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegen ist. Dort waltet der ehrwürdige Gundeland als Abt. Ich schenke in pago wotma.t(iensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Dagolfesheim (Dalsheim nw. WormsIR.) einen Weinberg als immerwährendes Eigentum. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Herenolf, auf dessen Wunsch diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde.


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