URKUNDE 1127 (11. Dezember 771 — Reg. 718) Schenkung von Willeram und Lütram im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland Wir, Williram und Lütram, möchten im Namen Gottes eine Schenkung vornehmen. Wir überreichen sie dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Sie sei auch geweiht Jener nach Heiligkeit strebenden Mönchsbruderschaft, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht, und verwendet für das Seelenheil des Friderich. Wir schenken das, was er selbst und seine Gattin Imma uns übergeben haben, nämlich einen Weinberg in pago •wotma.t(iensi == im Wormsgau), und zwar in der Dagolfesheimer marca (in der Gemarkung Dalsheim nw. Worms). Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am II. Dezember im 4. Regierungsjahr (771) des Königs Karl. Handzeichen von Williram und Lütram, auf deren Veranlassung diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde. 125
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