Urkunde 1126 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1126 (24. Juli 778 — Reg. 1487) Schenkung des Eberwin im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 24. Juli im II. Regierungsjahr (778) des Königs Karl. Ich, der Geistliche Eberwin, errichte eine wohltätige Stiftung zugunsten des heiligen Märtyrers Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegen ist. Dem Kloster steht der ehrwürdige Gundeland (gest. 18. XII. 778) als Abt vor. Bekräftigt durch Handschlag und Brief schenke ich in pago wormM(iensi = im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) einen halben Weinberg. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben. Namenszeichen des Eberwin, welcher diese Schenkungsurkunde ausstellen und fertigen ließ.


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