URKUNDE 1123 (4. April 773 — Reg. 864) Schenkung des Eberwin in demselben Weiler unter König: Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 4. April im 5. Regierungsjahr (773) des Königs Karl, spende ich, Eberwin, ein Almosen. Es sei gewährt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago rinensi (im Oberrheingau) liegt. Es gelte damit auch jener in Heiligkeit lebenden Versammlung der Mönche, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke in pago worm&t(iensi == im Wormsgau), und zwar in der Dagolfesheimer marca (in der Gemarkung Dalsheim nw. Worms) ein Tagewerk Pflugland. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Eberwin, auf dessen Ersuchen diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde.
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