Urkunde 1115 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1115 (26. Mai 770 — Reg. 496) Schenkung des Grimbert unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 26. Mai im 2. Regierungsjahr (770) des Königs Karl, errichte ich, Grimbert, eine wohltätige Stiftung. Sie sei übertragen an den heiligen Märtyrer Naza-rius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz liegt, dem der ehrwürdige Guntland als Abt vorsteht. Ich schenke in pago worma.t(iensi == im Wormsgau), und zwar in der Buckenheimer marca (in der Gemarkung Bockenheim; G.-, K.-; n. Gränstadt/W.) eine Hofreite, eine Hube und alles das, was ich in jener Gemarkung besitze, nämlich Wiesen, Felder, Äcker, Weinberge, Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Ich gebe dies alles auf ewig zu eigen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Grimbert, auf dessen Bitte diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde.


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