Urkunde 1114 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1114 (12. April 791 — Reg. 2309) Schenkung von Erlulf und Warburg unter (König) Karl In Christi Namen, am 12. April im 23. Regierungsjahr (791) des Königs Karl, möchten wir, Erlulf und Warburc, meine Gemahlin, eine Sdienkung vornehmen. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laurissa (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Riebodo als Abt vorsteht. Ich schenke alles das, was ich in pago woimM(iensi == im Wormsgau), in Dorf und Gemarkung Buckenheim (Bockenheim; G.-, K.-; n. Gränstadt/W.) bisher besessen habe, und zwar Hofreiten, Felder, Wiesen, Wälder und sieben Leibeigene. In ähnlicher Weise schenke ich in Merstat (Mörstadt nw. Worms) alles, was ich dort besitze: Felder, Äcker und Weingüter; ebenso in der Gemarkung Bermodesheim (Bermersheim nw. Worms): Felder, Wiesen, Weingärten, Wohnhäuser oder Landwirtschaftsbauten, alles was ich in jeder Gemarkung besitze, und drei Leibeigene, ferner in Guntheim (Gundheim nw. Worms) eine Basilika, welche zu Ehren des Hl. Martin errichtet ist, mit den (zugehörigen) Bauten, Äckern, Feldern, Wiesen, Weinbergen und 14 Leibeigenen sowie allem, was zu jener Kirche gehört, endlich in der Gemarkung Dagolfesheim (Dalsheim nw. Worms) drei Weinberge. Als immerwährendes Eigentum übergeben wir alles in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Der Ver121 trag wird hiermit gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). T".^ vnd Zeit wie oben. Handzeichen von Erlulf und Warburg, seiner Gattin, auf deren Wunsch diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt wurde.


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