Urkunde 1104 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1104 (16. August 778 — Reg. 1451) Schenkung des Haio in demselben Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 16. August im 10. Regierungsjahr (778) des Königs Karl. Ich, Haio, möchte dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zukommen lassen. Der Leib des Heiligen ruht in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster), das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Die Gabe sei auch zugewiesen jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter ihrem Abt, dem ehrwürdigen Guntland, ihrem Dienst obliegt. Ich schenke zwei mir gehörige Morgen Land in pago wormat-(iensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Rossungu (Russingen nw. Grunstadt/W.). Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster am oben genannten Tag. Handzeichen des Haio, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde.


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