URKUNDE 1102 (17. November 794 — Reg. 2489) Schenkung von Nandolf und Volch(eit) in Ormsheim unter König Karl und Abt Richbodo Wir, Nandolf und Volcheit, machen im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio Laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt. Die Schenkung kommt damit auch jener heiligmäßigen Mönchsgemeinschaft zugute) welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihren Dienst versieht. Wir schenken in pago •wotma.t(iensi -= im Wormsgau), und zwar in Otmaresheim (Ormsheimer Hof w. Frankenthal s. Worms) neun Morgen Land und drei Leibeigene mit der Bestimmung, daß sie jährlich zwei Denare Zins entrichten sollen. Diese Schenkung soll fest und beständig bestehen bleiben. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster am 17. November im 27. Regierungsjahr (794) des Königs Karl. Handzeichen von Nandolf und Folche^jt, welche diese Schen-kundsurkunde ausstellen und fertigen ließen. 117
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