URKUNDE 1100 (3. Dezember 774 — Reg. 1125) Schenkung von Hadebert und Bernh(er) unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 3. Dezember im 7. RegierungsJahr (774) des Königs Karl machen wir, Hadebert und Bernher, zum Seelenheil des Heribern eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch). Unsere Spende, der wir ewige Beständigkeit wünschen, gilt auch jener heiligen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter 116 dem ehrwürdigen Herrn und Abt Gundeland ihren Dienst verrichtet. Wir schenken unser Besitztum in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in Spizisheimer marca (in der Gemarkung Spiesheim n. AlzeylSelz nw. Worms), nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Bauten, Wege, acht Leibeigene, Wasserstellen und Wasserläufe, alles und in allen seinen Teilen, ganz und unverändert, alles das, was uns in der genannten Gemarkung durch Erbschaft zugefallen ist, ausgenommen einen Weinberg. Das andere schenken, übergeben und übertragen wir in unverminderter Gesamtheit. Von heute an möget ihr das Recht haben, dies alles innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr unbeschränkte Vollmacht haben. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hadebert und Bernher, die ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
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