Urkunde 1099 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1099 (30. August 790 — R.eg. 2238) Schenkung des Hirmmward im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Ridibod Ich) Hirminwart, schenke im Namen Gottes das, was ihm (mir) Wenilo übergeben hat, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch). Die Opfergabe gilt auch jener geweihten Mönchsvereinigung, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Rich-bodo Gott dient. Die Vergabung, der ich ewige Dauer wünsche, besteht in Gütern in pago wormatiensi, und zwar in der Gemarkung Spizesheim (Spiesheim n. AlzeyfSelz nw. Worms/R.), nämlich aus zehn Hofreiten, zwei Morgen Land, einem Weinberg und Wiesen auf drei (verschiedenen) Fluren. Unter dem heutigen Tag übergebe und übertrage ich alles als immerwährendes Besitztum in der Weise, daß es, bekräftigt durch Handschlag und Brief, von heute an und in Zukunft jener heiligen Stätte Mehrung ihres Einkommens bringe. Geschehen im Kloster Lorsch am 30. August im 22. Regierungsjahr (790) des Königs Karl. Handzeichen des Hirminward, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Ich, Ruodulf, habe sie geschrieben.


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