URKUNDE 1097 (27. Februar 782 — Reg. 1680) Schenkung des Hucbert in der Biedesheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Helmerich In Christi Namen, am 27. Februar im 14. Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Hucbert, bewegen durch göttliche Eingebung, durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung. Mit dem Wunsche ihrer ewigen Dauerhaftigkeit entrichte ich sie an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Ich schenke in pago •wolma.t(iensi == im Wormsgau) das, was mir Heribert in der Gemarkung Bosinesheim (Biedesheim nw. Gränstadt/W.) übergeben hat, nämlich Hofreiten, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wohnhäuser, Landwirtschaftsbauten und alles das, was er ebendort besessen hat. Ferner schenke ich in der Gemarkung Carlobach (Karlbach; G.-, K.-; so. und s. Gränstadt/W.) einen Weinberg. Von heute an schenke, übergebe und übertrage ich dies alles als immerwährendes Eigengut. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Hucbert, welcher verlangt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Rudolf hat sie verfaßt und geschrieben. 115
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