Urkunde 1095 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1095 (12. Juni 777 — Reg. 1342) Schenkung des Heinrad in der Laubenheimer Gemarkung unter König Karl Im Namen Gottes geben wir, Heinrat und Friderat, ein Almosen. Es sei dargereicht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago renense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam ruht, oder auch an jene heiligmäßige Schar von Mönchen, welche ebendort ihrem Dienst obliegt. Ich wünsche, daß dieses Geschenk für ewig hingegeben sei, und wir beide erklären, daß es aus vollkommen freiem Willen gemacht wurde. Ich übergebe mein Besitztum in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Nubenheim (Laubenheim/R. so. Mainz), nämlich ein Weingut, von dem (von dessen vier einzelnen Parzellen) sieben, sieben, fünf und fünf Fässer, also insgesamt 24 Lägein unvermischter Wein gewonnen werden können. Wir schenken, übergeben und übertragen es vom heutigen Tag an als immerwährendes Besitztum. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 12. Juni im 9. Regierungsjahr (777) des Königs Karl. Handzeichen von Heinrat und Friderada, welche die Ausstellung dieser Schenkungsurkunde nachgesucht haben. Geschrieben hat sie Grimher.


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