Urkunde 1094 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1094 (25. August 768 — Reg. 315) Schenkung des Gerwin in Dromersheim unter Abt Gundeland und König Pippin Ich, Gerwin, mache im Namen Gottes eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß die Gabe für ewige Zeiten überreicht sei, und ich bestätige, daß sie aus freien Stücken dargebracht ist. Ich schenke mein Eigentum in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Truchmaresheim (Dromersheim so. BingenIR.), nämlich 30 Morgen Land, bestimmt für das Seelenheil meiner Mutter Teudradana, ferner eine Hofreite, auf der drei Menschen wohnen können, und einen Weinberg. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diese Güter auf ewig zu eigen, Urkund dessen nachstehende Fertigung. Geschehen in öffentlicher Versammlung im Kloster Lorsch am 25. August im 16. Jahre (768) unseres Herrn, des Königs Pipin. Handzeichen des Gerwin, der diese Schenkungsurkunde ausstellen ließ. Samuel hat sie geschrieben.


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