URKUNDE 1093 (27. Februar 782 — Reg. 1679) Schenkung des Sigebald in der Gemarkung Selzen unter Abt Helmerich und König Karl Ich, Sigibald, will im Namen Gottes, zum Heile meiner Seele und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen ein gutes Werk vollbringen. Durch diese Schenkungsurkunde übergebe ich dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laures-sam (Lorsch) ruht, Güter. Sie seien auch jener heiligmäßigen Vereinigung der Mönche übereignet, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Helmerich ihren Dienst verrichten. Die Vergabung soll nach meinem Willen für alle Ewigkeit gelten, und ich bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum in pago worma-tiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Salsen (Selzen/Selz v). Oppenheim/R.), in Tzarenh^riw == Zornheim w. Oppenheim n. HahnheimlSelz) und in Rodenbachir marca (in der Gemarkung Rodenbach, Wüstung n. NiersteinIR. nw. Oppenheim). Alles das, was mir gesetzlich zusteht und mir mein Vater Raatbalt in diesen Ortschaften hinterlassen hat, schenke, übergebe und übertrage ich in unverminderter Gesamtheit vom gegenwärtigen Tag an, gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft, als ewiges Eigentum. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Februar im 14. Regierungsjahr (782) des Königs Karl. Handzeichen des Sigibald, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.
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