Urkunde 1091 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1091 (24. Oktober 775 — Reg. 1232) Schenkung des Nanther in der Gonsenheimer Gemarkung in Christi Namen, am 24. Oktober im 8. Regierungsjahr (775) unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Nanther und Wilant, machen gemeinsam eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Schenkung ist nach unserem Willen für alle Zeiten bestimmt. Wir übergeben in der in pago wormatiense (im Warmsgau) bei der Stadt Mogoncia (Mainz) gelegenen Gemarkung Gunsinheirn (Mainz-Gonsenheim) 45 Morgen Land, eine Hofreite, Wiesen und sieben Leibeigene. Die genannte Hofreite versteht sich mit allen Ausfahrten und Zugangsstraßen, mit allen Bäumen, allen darauf erstellten Bauwerken und mit allen ihren anliegenden Bodenteilen. Dies alles schenken, übergeben und übertragen wir von heute an als immerwährendes Eigentum. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in Laurissa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Nanther und Wieland, welche gewünscht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Richard hat sie geschrieben.


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