Urkunde 1090 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1090 (30. Mai 775 — Reg. 1172) (Schenkung) des Teutrad in Gonsenheim unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 30. Mai im 7. Regierungsjahr (775) des ruhmreichen Königs Karl. Ich, Teutrath, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in pago renensi (im Oberrheingau), in monasterio Laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, und an jene in Heiligkeit lebende Mönchsvereinigung, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke im Wormsgau, und zwar in der Gemarkung Gunsenheim (Mainz-Gonsenheim) fünf Joch Ackerland und eine Wiese. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch, Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Teutrath, welcher verlangt hat, daß diese Schenkung verbrieft werde.


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