URKUNDE 1087 (1. Oktober 766 — Reg. 83) Verkauf der Blidhild in der Monzernheimer Gemarkung unter Abt Gundeland und König Pippin Blidhild, Gauzrot und Salecho als gemeinsame Verkäufer an den in Christo verehrungswürdigen Abt Gundeland als Käufer. Es ist bekannt, daß wir einen Kauf an dich durchgeführt haben. Zum Verkaufe gelangte unser Besitz, den uns Liuswind und Hildrad in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Munzinheim (Monzernheim nw. Worms) übergeben haben: Hofreite, Wiese und Ackerland im Umfange von etwa 23 Morgen. Dafür erhielten wir von euch als Gegenwert nach der Schätzung, wie wir sie vereinbart und für gut befunden haben, den Betrag von acht guten und gangbaren Schilling. Daraufhin haben wir das bereits genannte Gut als ewiges Besitztum übergeben. Urkund dessen die unten stehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am l. Oktober im 14. Regierungsjahr (766) des Königs Pipin. Handzeichen von Blidihild, Gauzrot und Salecho, welche gebeten haben, daß diese Verkaufsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.
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