URKUNDE 1086 (7. September 771 — Reg. 674) Schenkung von (Beba und) Nortram in der Monzernheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 7. September im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl. Wir, Beba und Nortram, überreichen als rechtmäßige Besitzer eine Gabe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lau-ressam ruht) dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Spende für immerdar hingegeben sei. Wir schenken einen uns gehörigen Weinberg in pago wormatiense (im Wormsgau), in der Gemarkung Munzinheim (Monzernheim nw. Worms). Von heute an sei er immerwährendes Eigengut. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Beba und Nortram, welche die Ausstellung dieser Schenkungsurkunde nachgesucht haben. Samuel hat sie geschrieben.
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