URKUNDE 1084 (27. September 778 — Reg. 1458) Schenkung des Heinrich in der Monzernheimer Gemarkung unter Abt Gundeland und König Karl Ich, Heinrich, mache im Namen Gottes eine Vergabung. Ich wende sie dem heiligen Märtyrer Nazarius zu, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, das in pago rhenensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegen ist. Die Gabe gilt auch jener geheiligten Mönchsschar, welcher der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke mein Eigentum in pago wormatiensi (im Wormsgau), in der Gemarkung Munzanheim (Monzernheim nw. Worms), und zwar alles, was ich in jener Gemarkung bisher besessen habe, mit Ausnahme eines Weinberges und eines halben Morgens Land. Mit Rechtswirksamkeit vom gegenwärtigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich dies alles in der Weise, daß ihr, bekräftigt durch Handschlag und Brief, von heute an das Recht haben sollt, diese Güter innezuhaben, zu verschenken oder zu vertauschen. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. September im 10. Jahre (778) des Königs Karl. Handzeichen des Henrich, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde.
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