Urkunde 1083 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1083 (19. Juli 772 — Reg. 784) Schenkung des Wolfo in der Monzernheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 19. Juli im 4. RegierungsJahr (772) unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Wolfo, will dem heiligen Märtyrer, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht, eine Opfergabe darbringen. Ich wünsche, daß sie ewigen Bestand habe. Ich schenke meinen Güterbesitz in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Munzinheim (Monzernheim nw. Worms), seien es nun Hofreiten, Wiesen, Weiden, Weg und Steg, Weingärten, Felder, Wohnhäuser, Landwirtschaftsbauten, die damit verbundenen und anliegenden Grundstücksanteile, stehende und fließende Gewässer, alles das, was aus der Erbschaft meines Vaters Rächer in jener Gemarkung gesetzmäßig an mich gekommen ist. Ich schenke, übergebe und übertrage dies alles in unvermindertem Zustand vom gegenwärtigen Tag an in der Absicht, daß ihr von diesem Tag an auf Grund nachfolgender Fertigung die freie Verfügungsgewalt haben sollt, daes alles innezuhaben, zu verschenken, zu vertauschen und überhaupt damit zu machen, was ihr wollt. Geschehen im Kloster laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Wolfo, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.


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