Urkunde 1082 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1082 (25. April 767 [?] — Reg. 140) Schenkung des Aurendil in Monzernheim unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen machen wir, Aurendil, Amalar und Hildevin, am 25. April, im 12. (?) Jahre der Regierung unseres Herrn Pipin, zu unserem Seelenheil eine Vergabung an den Heiligen Gottes Nazarius, dessen Leib im Kloster Lauressa (Lorsch) ruht, und an die heilige Gemeinschaft, welcher der ehrwürdige Herr Gundeland (765—778) als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei. Ich schenke mein Eigentum in pago 'wo^;ma.c(iensi =-^ im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Muncenheim (Monzernheim nw. Worms), nämlich eine Hofreite, ein Weingut und Ackerland, außerdem die Gebäude und das Wasserrecht. Alles und in allen seinen Teilen, was wir in jener Gemarkung besitzen, übergeben und übertragen wir mit Wirksamkeit vom heutigen Tag aus unserem in sein Besitzrecht, damit es ihm auf Grund dieses Vertragsabschlusses immer zu Nutz und Frommen gereiche. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lauressa (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Aurendil, Amalar und Hilduin, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de