Urkunde 1081 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1081 (5. Juli 774 — Reg. 1056) Schenkung des Aladio in Monzernheim unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 5. Juli im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl. Ich, Alacho, verwende mich für das Seelenheil meiner Ehefrau Gisildrud. Ich schenke das, was sie selbst als rechtmäßige Besitzerin übergeben hat, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß die Vergabung für ewige Zeiten bestehen bleibe. Ich gebe einen mir gehörigen Weinberg in pago wormM(iensi == im Wormsgau), in der Gemarkung Munzinheim (Monzernheim nw. Worms). Unter dem gegenwärtigen Tage schenke und übertrage ich ihn in der Weise, daß er von heute an jener heiligen Stätte und seiner Ge109 meinschaft erhöhte Erträge bringe. Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lorsch.. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Alacho, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Richbodo hat sie geschrieben.


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