URKUNDE 1079 (26. Oktober 771 — Reg. 713) Schenkung des HaUdrich im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland In Gottes Namen wollen wir, Halidrich und Crorad, meine Frau, ein gutes Werk vollbringen. Es diene dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dessen Leiter der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Wir schenken in der Absicht, daß unsere Gabe ewig erhalten bleibe, all unser Eigentum, das ich in pago wormatiense (im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung Munzinheim (Monzernheim nw. Worms) bisher besessen habe, zur Gänze. In einer anderen Gemarkung, nämlich in Hasenloh (Heßloch nw. Worms ö. Alzey/Selz) schenken wir eine Hofreite. Wir schenken, übergeben und übertragen dies alles unter dem heutigen Tag auf ewig zu eigen. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch am 26. Oktober im 4. Regierungs-jahr (771) des Königs Karl. Handzeichen des Heilidrich, welcher verlangt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Samuel hat sie geschrieben.
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