Urkunde 1072 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1072 (23. April 858 — Reg. 3455) Tauschgeschäft des Watto im gleichen Dorf unter König Ludwig und Abt Egilbert In Christi Namen! Es ist nicht unbekannt, sondern es steht vielmehr fest, daß viele erfahren haben, wie der nachfolgende Tausch, im Bestreben, gedeihlichen Frieden zu bewahren, zustandekam. In gegenseitigem Einvernehmen hat es dem ehrwürdigen Herrn Egilbert, Abt des St.-NazariusKlosters, und einem Edelmann names Watdo gefallen, einige Güter unter sich auszutauschen, wie sie für beide günstiger gelegen sind. Nach gemeinsam gepflogener Beratung und erreichter Willensübereinstimmung haben sie dann den Tausch vorgenommen. Es gab also der genannte Abt Egilbert dem schon erwähnten Watto eine Hofreite in dem in pago wormatiense (im Wormsgau) gelegenen Dorf Mergestat (Mörstadt nw. Worms). Dagegen gab Watto dem vorgenannten Abt im gleichen Gau, im Dorf Guntheim (Gundheim nw. Worms) ein Tagewerk Ackerland in der Meinung, daß jeder der beiden den Güteranteil, welchen er erhalten hatte, innehabe, behalte, besitze und seinen Nachfolgern als Eigentum hinterlasse. Niemals soll in künftigen Zeiten dieser Tauschvertrag verletzt werden, vielmehr soll er jederzeit fest und beständig verbleiben. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. April im 26. Jahre (von 833 an gerechnet) des Königs Ludwig (des Deutschen). Namenszeichen von Abt Egilbert (856—864) und Watto, welche diesen Tauschvertrag ausstellten. Walthar hat ihn geschrieben.


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