URKUNDE 1071 (17. Mai 870 — Reg. 3501) Tauschgeschäft des Gerhoh unter König Ludwig und Abt Theotroh Im Bestreben, ersprießlichen Frieden zu wahren, hat es dem ehrwürdigen Herrn und Abt Theotrahc vom St.-Nazarius-Kloster und dem edlen Herrn Gerhoh in gegenseitigem Einvernehmen gefallen, einige Güter unter sich auszutauschen. Maßgeblich hierfür waren die für beide Kontrahenten günstigere Lage der Güter. Nach gegenseitiger Beratung und erreichtem Einverständnis haben sie den Abschluß vorgenommen. Demgemäß gab genann105 ter Abt aus dem Güterbesitz des Hl. Nazarius dem erwähnten Gerhoh eine Hofreite in pa^o worma.t(iensi = im Wormsgau), und zwar im Dorf Guntheim Gundheim nw. Worms). Der mehrgenannte Herr gab dagegen zwecks Übertragung an den Hl. Nazarius im gleichen Dorf einen Weinberg und zwei Morgen Land mit der Bestimmung, daß jeder der beiden Vertragschließenden den Güteranteil, den er erhalten hatte, innehaben, besitzen und seinen Nachfolgern als Eigentum hinterlassen solle. Dieser Tausch soll fest und beständig verbleiben. Daraufhin erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch) am 17. Mai im 37. Regierungsjalir (870) des Königs Ludwig (des Deutschen; 833 bzw. 840—876). Namenszeichen von Abt Theo-troh (864—876) und Gerhoh, welche gewünscht haben, daß dieser Tauschvertrag ausgestellt werde. Reginbald hat ihn geschrieben.
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