Urkunde 1063 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 1063 (5. Mai 864 — Reg. 3459) Schenkung von R(eginhelm) und B(eretridi) unter König Ludwig und Abt Egilbert Wir, Reginhelm und Beretrich, wollen im Namen Gottes für das Seelenheil des Watto sorgen. Wir machen daher eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) ruht, welches in pago renensi am Flusse Wiscoz (Weschnitz) liegt, beziehungsweise an jene heilige Mönchsvereinigung, welcher der ehrwürdige Egilbert (856—864) als Abt vorsteht. Wir schenken das Gut, das uns Watto selbst als rechtmäßiger Eigentümer mit dem Auftrag übergeben hat, dasselbe an den Hl. Nazarius weiterzureichen. Wir übertragen daher in pago wormat^ewi =^ im Worms-gau), und zwar im Dorf Gundheim (nw. Worms) 13 Joch Ackerland und zwei Joch Rebenpflanzungen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster am 5. Mai im 30. RegierungsJahr (864) des Königs Ludwig*. Handzeichen des Watto, welcher gebeten hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Reginhelm und Albger. Ich, der Diakon Waltar, habe dies geschrieben.


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